Was lange währt, wird endlich gut! Die ordentliche Mitgliederversammlung hat am 13. April die entsprechende Statutenänderung ohne Gegenstimmen angenommen. Die Auflösung der Stiftung ALR und die Gründung der gemeinnützigen Aktiengesellschag sind nun eingeleitet.

Protokoll MV 2019

Die neue Struktur wurde seit 2014 in einem partizipativen Prozess ausgearbeitet und juristisch geprüft. Ein grosses Dankeschön geht an die Strukturgruppe, die sich in den letzten Jahren um die Ausarbeitung und Umsetzung der neuen Struktur gekommert hat.

Wir haben wichtige Fragen und Antworten unten für euch zusammengestellt.

DOKUMENTE ZUR NEUEN STRUKTUR

FAQ - FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM STRUKTURPROZESS

 

Warum eine neue Struktur?

Einerseits wünschten viele Sendungsmachende und Vereinsmitglieder nach dem internen Konflikt von 2013 eine Demokratisierung der gesamten Struktur und das Fortbestehen der partizipativen und demokratischen Praxis von Radio Lora. Das bedeutet praktisch die Abschaffung der Stiftung. Andererseits verlangt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM*), dass in Zukunft eine Organisation gleichzeitig die Konzession hält und das Radio betreibt, damit die Lora-Konzession verlängert wird. Bis jetzt hat die Stiftung die Konzession und der Verein betreibt das Radio. Diese Struktur erscheint dem BAKOM seit 2013 nicht als krisenresistent.

*Das BAKOM erteilt die Sendekonzession und zahlt das Gebührensplitting an elektronische Medien (wie z.B. unser Radio) aus.

Wie wurde die neue Struktur erarbeitet?

Die neue Struktur wurde in einem kollektiven, partizipativen Prozess erarbeitet. Zunächst gab es einen Workshop für Vereinsmitglieder, in dem die Bedürfnisse geklärt und Vorschläge gesammelt wurden. Dort wurde eine Strukturgruppe aus Vertreter_innen der Gremien (Betriebsgruppe, Vorstand, Stiftung, Sendekommission und HörerInnen) damit beauftragt, auf Grundlage der Resultate dieses Workshops, eine neue Struktur zu entwickeln. Die Strukturgruppe hat diesen Auftrag umgesetzt und in weiteren Workshops, an Mitgliederversammlungen und Offenen LoRas über den Prozess informiert und anstehende Entscheide diskutiert. Die Mitgliederversammlung 2017 erteilte der Strukturgruppe schliesslich mit grosser Mehrheit den Auftrag, die Struktur bestehend aus einer zu gründenden gemeinnützigen Aktiengesellschaft und dem Verein juristisch prüfen zu lassen und umzusetzen. Unterstützt wurde die Strukturgruppe vom gemeinnützigen Beratungsnetzwerk Innovage und einem Rechtsanwalt, der auf Organisationsrecht spezialisiert ist.

Wie sieht die neue Struktur aus?

  • Es gibt neu eine gemeinnützige Aktiengesellschaft (AG), deren Zweck das Betreiben des alternativen Radios ist. Sie stellt die Betriebsgruppe (BG) ein, ist Eigentümerin der Infrastruktur, hält die Konzession und erhält das Geld vom BAKOM.
  • Der Verwaltungsrat der AG übernimmt die Funktionen des heutigen Vereinsvorstandes und der Stiftung. Die BG behält ihre Funktionen.
  • Der Verein besteht weiter und hält die Mehrheit der Aktien der AG. Damit besitzen die Mitglieder des Vereins die AG, wählen den Verwaltungsrat der AG und entscheiden über die grundsätzlichen Belange von Radio LoRa.
  • Die Sendungsmachenden bleiben weiterhin Vereinsmitglieder. Die Sendekommission ist als unabhängige Instanz in der AG.

Was bedeutet die neue Struktur für die Sendungsmachenden?

Es ändert sich für Sendungsmachende praktisch nichts. Die Ansprechpartner der Sendungsmachenden bleiben die Betriebsgruppe und die Sendekommission. Alle Sendungsmachenden sind weiterhin an die Lora-Hausordnung gebunden. Gegen Entscheide der Sendekommission kann weiterhin Rekurs erhoben werden. Das Radio Lora ist weiterhin auf die Freiwilligenarbeit seiner Sendungsmachenden angewiesen und die Sendungsmachenden bleiben Mitglieder des Vereins Radio Lora.

Was sind die Vorteile der neuen Struktur?

  • Dadurch, dass die heutigen Funktionen von Vereinsvorstand und Stiftung im Verwaltungsrat zusammen geführt werden, entstehen kürzere und transparentere Kommunikations- und Entscheidungswege zwischen der Betriebsgruppe, dem Verwaltungsrat und nach aussen.
  • Alle Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Generalversammlung gewählt. Die Entscheide für die Generalversammlung werden von den Mitgliedern des Vereins an der Mitgliederversammlung vorentschieden, auch die Wahl in den Verwaltungsrat.

Warum eine gemeinnützige Aktiengesellschaft?

Der Vorteil einer Aktiengesellschaft ist, dass die Eigentumsverhältnisse klar sind und kontrolliert werden kann, wer entscheidet. Die Entscheidungsmacht liegt beim Verein LoRa, der die Mehrheit der Aktien besitzt und somit bestimmt die Mitgliederversammlung. Bei einer Genossenschaft wäre dies nicht möglich, da dort jede (juristische) Person eine Stimme hat, egal, wieviele Anteilscheine sie besitzt.  Auch war ein Wunsch der Sendungsmachenden, die demokratisch nicht legitimierte Stiftung abzuschaffen. Dies ist durch eine Vermögensübertragung an eine Kapitalgesellschaft, wie es die gemeinnützige AG ist, möglich. Dabei gehen die Konzession und alle wichtigen Verträge an die gemeinnützige AG über. Ein Verein ist keine Kapitalgesellschaft, weswegen eine Vermögensübertragung an sie nicht möglich ist.  Ein weiterer Vorteil der gemeinnützigen AG ist, dass sie keine Verteilung der Gewinne (Gewinnausschüttung) kennt und steuerbefreit ist.

Wer hält die Aktien?

Der Verein hält mindestens 2/3 der Aktien. Der Rest wird als Soliaktien verkauft. Eine Aktie kostet 100.-. Es gibt ein Erstkaufrecht für Vereinsmitglieder. Eine Person darf nicht mehr als 5% der Aktien erwerben.

Wie bewahrt Radio Lora seine Eigenart?

Die alternative Ausrichtung des Radios ist in den Zweckartikeln der Statuten des Vereins und der Statuten der AG geschützt. Sowohl um den Zweck des Vereins zu ändern, als auch um den Zweck der AG zu ändern, braucht es gemäss den Statuten hohe Stimmmehrheiten.

Was sind die nächsten Schritte?

  1. Die Mitgliederversammlung des Vereins muss den Statutenänderungen des Vereins zustimmen, welche die neue Struktur ermöglichen.
  2. Die Stiftung gründet die gemeinnützige AG und überträgt dieser ihr Vermögen und ihre Verträge.
  3. Die Stiftung überträgt in zwei Schritten das gesamte Aktienkapital an den Verein. Dieser bietet einen Teil der Aktien zum Verkauf an Dritte an. Natürlich werden keine Dividenden ausgeschüttet.
  4. Der Verein überträgt der gemeinnützigen AG die Arbeitsverträge mit der BG und alle anderen Verträge.
  5. Die Stiftung löst sich auf.

Wie sind die Statuten des Vereins von der neuen Struktur betroffen?

Der Verein betreibt nicht mehr selber das Radio, sondern sichert seine Existenz über die Mitgliederbeiträge. Alle LoRa- Mitglieder bleiben Mitglied des Vereins. Für sie ändert sich nichts. Der Verein fördert die Aktivitäten von Radio LoRa und fällt die Vorentscheide für die Generalversammlung der gemeinnützigen AG. Die vorgeschlagenen Statutenänderungen werden dieser neuen Funktionen des Vereins und des Vereinsvorstandes gerecht.

Was passiert, wenn die Statutenänderungen von der Vereinsversammlung nicht angenommen werden?

Dann können die Aktien der gemeinnützigen AG nicht von der Stiftung an den Verein übertragen werden. Die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich muss der Vermögensübertragung der Stiftung an die neugegründeten gemeinnützigen AG zustimmen. Sie verlangt, dass der Verein die Aktiengesellschaft schützt, indem er die Mehrheit der Aktien übernimmt. Ansonsten darf die Stiftung nicht aufgelöst werden. Die vorgesehenen Statutenänderungen des Vereins müssen mit einer 2/3-Mehrheit an der Mitgliederversammlung angenommen werden.

Unser Ziel ist, dass eine Organisation gleichzeitig die Konzession besitzt und das Radio betreibt. Sonst kann Radio Lora seine Konzession nicht verlängern und sendet ab 2020 nicht mehr. Bereits Ende April 2019 muss Radio LoRa (jetzt noch die Stiftung) einen Antrag für die Konzessionverlängerung einreichen. Das BAKOM wird bei dieser Gelegenheit prüfen, ob Radio LoRa die Umstrukturierung termingerecht vornimmt.

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Für Diskussionen, Fragen und Klärungsbedarf stehen Mitglieder der Strukturgruppe an den zwei Offenen LoRa-Abenden zu Verfügung:

am Freitag, 15. März und am Donnerstag, 28. März jeweils um 19.00 im Radio LoRa zur Verfügung.

Komm an die Mitgliederversammlung vom Samstag 13. April, und verhilf mit deiner Stimme dem Radio LoRa zur neuen Struktur und einer gesicherten, radio-aktiven Zukunft.

Wann und wo? Sa, 13. April 14 Uhr im Gemeinschaftsraum der ABZ Kanzlei (Kanzleistrasse 151, 8004 Zürich) 

Noch nicht Mitglied oder den Mitgliederbeitrag 2019 noch nicht bezahlt?

Jetzt Mitglied werden und mitbestimmen für DEIN Radio.

Mitgliederbeitrag CHF 120.- (CHF 60.- für Nichtverdienende) einzahlen an:

Verein Radio LoRa, Militärstrasse 85a, 8004 Zürich
Postkontonummer: 80-14403-9
IBAN: CH91 0900 0000 8001 4403 9

 

 

 

Radio LoRa

Militärstrasse 85a, 8004 Zürich

Studio: 044 567 24 00

Koordination: 044 567 24 11

E-Mail Kontakt: Link hier

Präsenzzeiten: Montag bis Freitag 13 – 17 Uhr

IBAN CH91 0900 0000 8001 4403 9

Direct Stream: https://livestream.lora.ch/lora.mp3

Das Radio Lora hat viele Barrieren.
Nur der Eingangsbereich ist rollstuhlgängig. Das Livestudio befindet sich im Parterre, die Tür ist jedoch nur 80cm breit. Zur Toilette und zum Aufnahmestudio muss eine Treppe heruntergestiegen werden.

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